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Kinderrechte

Die Konzeption der Kinderrechte für das Jugendzentrum Jocketa, die sich aus einem Beteiligungskonzept, einem Sexualpädagogisches Konzept, einem Gewaltschutzkonzept und einem Beschwerdekonzept zusammensetzt ist verbindliches Arbeitsmaterial für alle Beteiligten des Hilfeprozesses.

Projekt "BeSt"
Trau Dich!

Beteiligungskonzept

Die Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Betei­li­gung und Mit­ge­stal­tung. Dieses Recht sichert ihnen die UN-Kinder­rechts­kon­ven­tion (Überein­kommen über die Grund­rechte zum Umgang mit Kin­dern und Jugend­lichen, deren Schutz und deren Betei­ligung) und das SGB VIII (Kinder- und Jugend­hilfe­gesetz) u.a. in §§1, 5, 8, 8a, 9, 27 und 36 zu. Die Ein­rich­tung sieht sich in der beson­deren Verant­wortung, Betei­ligungs­rechte junger Men­schen ernst zu nehmen und umzu­setzen. Wir begrei­fen die Kin­der und Jugend­lichen als eigen­stän­dige Persön­lich­keiten, die in der Lage sind, indivi­duelle Bedürf­nisse, Wün­sche, Ziele und ent­sprechende Umsetzungs­vor­schläge auf ihre Weise zu formu­lieren. Für die Mädchen und Jungen ist Betei­ligung ein wesent­licher Faktor dafür, dass sie ihren Aufent­halt im bei uns/ die Be­treuung posi­tiv erleben können.

Alle Bereiche des Jugend­zentrums setzten sich inten­siv mit der Thema­tik ausein­ander. Einer­seits werden bereits bestehende Prak­tiken reflek­tiert und dokumen­tiert, anderer­seits wurden auch neue Sicht­weisen auf Mög­lich­keiten der Betei­ligung angeregt.

Mit dem so entstan­denen Kon­zept sollen bereits vorhandene Qualitäts­standards syste­ma­tisch weiter­ent­wickelt werden. Es ver­steht sich jedoch nicht als abge­schlos­sene Fassung. Betei­ligung ist ein Pro­zess, an dem fort­während gear­beitet werden muss und der eine anspruchs­volle Dauer­auf­gabe bleibt. So wird das Betei­ligungs­konzept wie auch die anderen regel­mäßig auf seine Aktua­lität, Hand­hab­bar­keit und Voll­stän­dig­keit überprüft.

Inhal­te des Betei­ligungs­kon­zep­tes sind die Be­zeich­nung der Ziele, ein Rechte­katalog, die Benen­nung klarer Verant­wort­lich­keiten, die Auf­zählung der For­men und Ver­fahren der Betei­ligung (im All­tag, Gruppen­regeln, Gremien, an der Hilfe­planung) sowie die Hand­habung der Betei­ligung von El­tern und Sorge­berechtigten.

Sexualpädagogisches Konzept

Im vorliegenden Konzept werden zwei Leitsätze formuliert:

„Wir sind davon überzeugt, dass sich alle Mädchen und Jungen in ihren Per­sön­lichkeiten unter­schei­den, auf ihre Art und Wei­se stark, aber auch ver­letz­lich sind. Das Ziel der Ar­beit in den von uns ange­botenen Hilfen ist die Schaf­fung von insti­tu­tionel­len Rahmen­be­din­gungen, die dem gesun­den gleich­berech­tigten Auf­wachsen von Mäd­chen und Jungen zuträg­lich sind. Es ist unsere Auf­ga­be, sie in ihrer Ent­wick­lung zu beglei­ten und ihre Selbst­be­stim­mung, Betei­li­gung und Eigen­ver­ant­wor­tung zu för­dern. So kön­nen sich die Kin­der und Jugend­lichen als Indi­vi­duen ent­fal­ten und wer­den nicht als das typische Mäd­chen, der typische Junge ge­sehen, bekom­men aber auch den Frei­raum, in ihre Ge­schlech­ter­rollen hinein­zu­wachsen.“

„Die Sexuali­tät ist ein mensch­liches Grund­bedürf­nis. Wir wis­sen, dass die Kin­der und Jugend­lichen, die von uns be­treut wer­den und dass die Mit­arbei­ter/innen, die hier tätig sind, ihre Erfah­rungen und persön­lichen Hinter­gründe in das Miteinander einbringen.“

Auf deren Basis sind Zielgruppen und Ziele, Themenschwerpunkte für die Sexualerziehung, Regeln für den Betreuungsalltag, das Prozedere für den Umgang mit sexualisierter Gewalt formuliert und eine Selbst­ver­pflich­tungs­er­klä­rung angefügt. In dieser werden z.B. fol­gende Aus­sagen ge­troffen:

„Ich achte die Persön­lich­keit und die Wür­de von Kin­dern und Jugendlichen.“

„Ich arbeite aktiv daran mit, die mir an­ver­trauten Kinder und Jugend­lichen vor körper­lichem und see­lischem Scha­den, vor Miss­brauch und Gewalt zu schützen.“

„Ich bemühe mich, jede Form persön­licher Grenz­ver­letzung bewus­st wahrzu­nehmen und bespreche diese Situa­tionen offen. ... Der Schutz der Kinder und Jugend­lichen steht dabei an erster Stelle.“

„Mir ist bewusst, dass ich in meiner Rolle und Funk­tion als Mitar­beiter/in der Jugend­hilfe eine beson­dere Vertrauens- und Autoritäts­stellung habe.“

Beschwerdekonzept

Das Kinderrecht auf freie Meinungs­äußerung, in allen Angelegen­heiten gehört und angemessen beraten zu werden wird im Jugend­zentrum Jocketa strikt geachtet. Es werden Wege geschaf­fen, über die es Kindern und Jugend­lichen möglich ist, sich mit ihren Pro­blemen, Sorgen, Nöten und Fra­gen an Beratende zu wenden.

Ein geregeltes Beschwerde­verfahren hat einen engen Bezug zur Betei­ligung von Kindern und Jugend­lichen und unter­stützt die Wahrung ihrer Rechte. Es dient neben der Klärung von Alltags­pro­blemen dem Schutz vor Gewalt und Grenz­ver­let­zungen im Nähe-/ Distanz­verhältnis zu Gleich­altrigen, pädago­gischem und tech­nischem Perso­nal und anderen Bezugs­personen. Alle Kinder und Jugend­lichen müssen über ihre Rechte infor­miert sein und erfahren, wie sie im Kon­flikt­fall Recht bekommen können.

Auch wenn prinzi­piell alle pädago­gischen Fach­kräfte der Ein­ric­htung offen und sensibel dafür sind, falls Kinder und Jugend­liche auf Situa­tionen hinweisen, die sie nicht "in Ord­nung" fin­den, werden jetzt von der Ein­rich­tung zwei Ansprech­partner/innen für Beschwerden in geschlech­ter­pari­tä­tischer Besetzung gestellt. In jedem Einrich­tungs­be­reich finden die Kinder und Jugend­lichen öffentliche Aus­hänge, welche die Mög­lich­keit der Beschwer­de auf­zeigen und die Ansprech­partner/innen mit den jeweiligen Kontaktdaten benennen.

Beschwer­den können ver­bal (im persön­lichen Gespräch oder über Telefon) bzw. schrift­lich (Beschwerde­bogen oder E-Mail) arti­kuliert werden. Inner­halb von drei Tagen wird auf ihre Be­schwer­de reagiert. Dabei wird jede Form der Be­schwer­de gehört, ernst genommen und dem Beschwerde­führenden entsteht daraus kein Nachteil.

Trau Dich!

Solltet ihr ein dringendes Problem haben, welches keinen Auf­schub duldet könnt ihr euch anonym und kosten­los an folgende Hotline wenden.

Nummer gegen Kummer

Kinder- und Jugendtelefon: 116111
Elterntelefon: 0800 1110550

Gewaltschutzkonzept

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Im Zuge der SGB VIII-Reform hat das Kinder- und Jugend­stär­kungs­gesetz (KJSG) das Vor­liegen eines Gewalt­schutz­kon­zeptes für Ein­rich­tungen mit beste­hender Betriebs­erlaubnis und solche, die zukünf­tig die Betriebs­erlaubnis erhalten wollen, als Pflicht­aufgabe in §45 Abs.2 Nr.4 SGB VIII formu­liert. Darüber hinaus besteht der Auf­trag und die Empfeh­lung für alle Ange­bote der Kinder- und Jugend­hilfe, Schutz­konzepte zu entwickeln und ent­sprechend umzusetzen. Das Jugend­zentrum Jocketa sieht sich in der beson­deren Verant­wortung, das Macht­gefälle in den Hilfen zur Erzie­hung nicht auszu­nutzen und die Rechte junger Men­schen ernst zu nehmen und umzusetzen. Der Aufent­halt im Jugend­zentrum Jocketa soll dem gesun­den Aufwachsen die­nen und positiv erlebt werden. Gewalt­schutz beinhal­tet den Schutz vor jeg­licher Gewalt. Dazu gehören alle Formen ver­baler und körper­licher Gewalt.

 

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