Die Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung. Dieses Recht sichert ihnen die UN-Kinderrechtskonvention (Übereinkommen über die Grundrechte zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen, deren Schutz und deren Beteiligung) und das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) u.a. in §§1, 5, 8, 8a, 9, 27 und 36 zu. Die Einrichtung sieht sich in der besonderen Verantwortung, Beteiligungsrechte junger Menschen ernst zu nehmen und umzusetzen. Wir begreifen die Kinder und Jugendlichen als eigenständige Persönlichkeiten, die in der Lage sind, individuelle Bedürfnisse, Wünsche, Ziele und entsprechende Umsetzungsvorschläge auf ihre Weise zu formulieren. Für die Mädchen und Jungen ist Beteiligung ein wesentlicher Faktor dafür, dass sie ihren Aufenthalt im bei uns/ die Betreuung positiv erleben können.
Alle Bereiche des Jugendzentrums setzten sich intensiv mit der Thematik auseinander. Einerseits werden bereits bestehende Praktiken reflektiert und dokumentiert, andererseits wurden auch neue Sichtweisen auf Möglichkeiten der Beteiligung angeregt.
Mit dem so entstandenen Konzept sollen bereits vorhandene Qualitätsstandards systematisch weiterentwickelt werden. Es versteht sich jedoch nicht als abgeschlossene Fassung. Beteiligung ist ein Prozess, an dem fortwährend gearbeitet werden muss und der eine anspruchsvolle Daueraufgabe bleibt. So wird das Beteiligungskonzept wie auch die anderen regelmäßig auf seine Aktualität, Handhabbarkeit und Vollständigkeit überprüft.
Inhalte des Beteiligungskonzeptes sind die Bezeichnung der Ziele, ein Rechtekatalog, die Benennung klarer Verantwortlichkeiten, die Aufzählung der Formen und Verfahren der Beteiligung (im Alltag, Gruppenregeln, Gremien, an der Hilfeplanung) sowie die Handhabung der Beteiligung von Eltern und Sorgeberechtigten.