Kinder- und Jugendheim
Heilpädagogische Tagesgruppe
Flexible Ambulante Hilfen

KONZEPTION DER KINDERRECHTE

Um Grenzverletzungen vorzubeugen, wurden im Rahmen des Modellprojektes „Bundesweite Fortbildungsoffensive 2010 – 2014 zur Stärkung der Handlungsfähigkeit (Prävention und Intervention) von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kinder- und Jugendhilfe zur Verhinderung sexualisierter Gewalt“ unter Begleitung und tatkräftiger Unterstützung von Frau Dipl.-Soz.päd. (FH) Heike Mann für die Einrichtung verbindliche Leitlinien für den Umgang mit kindlicher und jugendlicher Sexualität, für Sexualerziehung und sexualisierte Gewalt erarbeitet.

Während dieses intensiven Arbeitsprozesses wurde schnell klar, sich mit gleicher Gründlichkeit sich den Themen „Beteiligung“ und „Beschwerde“ auseinanderzusetzen. So entstand eine KONZEPTION DER KINDERRECHTE für das Jugendzentrum Jocketa, die sich aus einem Beteiligungskonzept, einem Sexualpädagogisches Konzept und einem Beschwerdekonzept zusammensetzt und seit dem 06.09.2013 verbindliches Arbeitsmaterial ist.

Beteiligungskonzept

Die Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung. Dieses Recht sichert ihnen die UN-Kinderrechtskonvention (Übereinkommen über die Grundrechte zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen, deren Schutz und deren Beteiligung) und das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) u.a. in §§1, 5, 8, 8a, 9, 27 und 36 zu. Die Einrichtung sieht sich in der besonderen Verantwortung, Beteiligungsrechte junger Menschen ernst zu nehmen und umzusetzen. Wir begreifen die Kinder und Jugendlichen als eigenständige Persönlichkeiten, die in der Lage sind, individuelle Bedürfnisse, Wünsche, Ziele und entsprechende Umsetzungsvorschläge auf ihre Weise zu formulieren. Für die Mädchen und Jungen ist Beteiligung ein wesentlicher Faktor dafür, dass sie ihren Aufenthalt im bei uns/ die Betreuung positiv erleben können.

Alle Bereiche des Jugendzentrums setzten sich intensiv mit der Thematik auseinander. Einerseits werden bereits bestehende Praktiken reflektiert und dokumentiert, andererseits wurden auch neue Sichtweisen auf Möglichkeiten der Beteiligung angeregt.

Mit dem so entstandenen Konzept sollen bereits vorhandene Qualitätsstandards systematisch weiterentwickelt werden. Es versteht sich jedoch nicht als abgeschlossene Fassung. Beteiligung ist ein Prozess, an dem fortwährend gearbeitet werden muss und der eine anspruchsvolle Daueraufgabe bleibt. So wird das Beteiligungskonzept wie auch die anderen regelmäßig auf seine Aktualität, Handhabbarkeit und Vollständigkeit überprüft.

Inhalte des Beteiligungskonzeptes sind die Bezeichnung der Ziele, ein Rechtekatalog, die Benennung klarer Verantwortlichkeiten, die Aufzählung der Formen und Verfahren der Beteiligung (Beteiligung im Alltag, Gruppenregeln, Gremien, Beteiligung an der Hilfeplanung) sowie die Handhabung der Beteiligung von Eltern und Sorgeberechtigten.

Sexualpädagogisches Konzept

Im vorliegenden Konzept werden zwei Leitsätze formuliert:

„Wir sind davon überzeugt, dass sich alle Mädchen und Jungen in ihren Persönlichkeiten unterscheiden, auf ihre Art und Weise stark, aber auch verletzlich sind. Das Ziel der Arbeit in den von uns angebotenen Hilfen ist die Schaffung von institutionellen Rahmenbedingungen, die dem gesunden gleichberechtigten Aufwachsen von Mädchen und Jungen zuträglich sind. Dabei ist es unsere Aufgabe, sie in ihrer Entwicklung zu begleiten und ihre Selbstbestimmung, Beteiligung und Eigenverantwortung zu fördern. So können sich die Kinder und Jugendlichen als Individuen entfalten und werden nicht als das typische Mädchen, der typische Junge gesehen, bekommen aber auch den Freiraum, in ihre Geschlechterrollen hineinzuwachsen.

Die Sexualität ist ein menschliches Grundbedürfnis. Wir wissen, dass die Kinder und Jugendlichen, die von uns betreut werden und dass die Mitarbeiter/innen, die hier tätig sind, ihre Erfahrungen und persönlichen Hintergründe in das Miteinander einbringen.“

Auf deren Basis sind Zielgruppen und Ziele, Themenschwerpunkte für die Sexualerziehung, Regeln für den Betreuungsalltag, das Prozedere für den Umgang mit sexualisierter Gewalt formuliert und eine Selbstverpflichtungserklärung angefügt. In dieser werden z.B. folgende Aussagen getroffen:

„Ich achte die Persönlichkeit und die Würde von Kindern und Jugendlichen.
 
Ich arbeite aktiv daran mit, die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt zu schützen.
 
Ich bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und bespreche diese Situationen offen. ... Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
 
Mir ist bewusst, dass ich in meiner Rolle und Funktion als Mitarbeiter/in der Jugendhilfe eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung habe.“

Beschwerdekonzept

Das Kinderrecht auf freie Meinungsäußerung, in allen Angelegenheiten gehört und angemessen beraten zu werden wird im Jugendzentrum Jocketa strikt geachtet. Es werden Wege geschaffen, über die es Kindern und Jugendlichen möglich ist, sich mit ihren Problemen, Sorgen, Nöten und Fragen an Beratende zu wenden.

Ein geregeltes Beschwerdeverfahren hat einen engen Bezug zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und unterstützt die Wahrung ihrer Rechte. Es dient neben der Klärung von Alltagsproblemen dem Schutz vor Gewalt und Grenzverletzungen im Nähe-/ Distanzverhältnis zu Gleichaltrigen, pädagogischem und technischem Personal und anderen Bezugspersonen. Alle Kinder und Jugendlichen müssen über ihre Rechte informiert sein und erfahren, wie sie im Konfliktfall Recht bekommen können.

Auch wenn prinzipiell alle pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung offen und sensibel dafür sind, falls Kinder und Jugendliche auf Situationen hinweisen, die sie nicht "in Ordnung" finden, werden jetzt von der Einrichtung zwei Ansprechpartner/innen für Beschwerden in geschlechterparitätischer Besetzung gestellt. In jedem Einrichtungsbereich finden die Kinder und Jugendlichen öffentliche Aushänge, welche die Möglichkeit der Beschwerde aufzeigen und die Ansprechpartner/innen mit den jeweiligen Kontaktdaten benennen.

Die Beschwerden können verbal (im persönlichen Gespräch oder über Telefon/ Handy) bzw. schriftlich (Beschwerdebogen oder E-Mail) artikuliert werden. Innerhalb von drei Tagen wird auf ihre Beschwerde reagiert. Dabei wird jede Form der Beschwerde gehört, ernst genommen und dem Beschwerdeführenden entsteht daraus kein Nachteil.

Für weitere ausführliche Erläuterungen zur vorliegenden Konzeption der Kinderrechte sind wir gern bereit.